Sonderurlaub beim Umzug?

Geht das?

Ein Umzug ist aufwendig und kann nicht immer aufs Wochenende gelegt werden. Kartons packen, Möbel transportieren, An- und Abmeldungen erledigen: All das kostet Zeit, die viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlicht nicht haben, ohne Urlaub zu nehmen. Doch muss es dafür der reguläre Erholungsurlaub sein? In vielen Fällen lässt sich beim Arbeitgeber bezahlter Sonderurlaub für den Tag des Umzugs beantragen.

Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen und Regelungen gelten, wie Sie Ihren Antrag korrekt stellen – und wie Sie auch ohne Sonderurlaub zu ihrem freien Umzugstag kommen können.

Kurz & knapp:

Das Wichtigste zum Sonderurlaub bei Umzug

Was bedeutet gesetzlicher Sonderurlaub genau?

Sonderurlaub bezeichnet eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung vom Dienst aus einem besonderen Anlass, also außerhalb des regulären Erholungsurlaubs. Typische Anlässe sind beispielsweise die Geburt eines Kindes, ein Todesfall in der Familie oder eben ein Wohnortwechsel.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt in § 616 das Prinzip der „vorübergehenden Verhinderung“: Wenn ein Arbeitnehmer aus einem persönlichen Grund unverschuldet an der Arbeitsleistung gehindert ist, kann er für eine kurze Zeit eine bezahlte Freistellung beanspruchen. Das kann auch für einen Umzug gelten, allerdings muss er planbar und nicht selbst verschuldet unausweichlich sein.

Wichtig: § 616 BGB ist dispositiv, das heißt, er kann durch den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Ein Blick in den persönlichen Vertrag ist also Pflicht.

Sonderurlaub: Gesetzliche Regelungen im Überblick

Ein einheitliches Gesetz, das Arbeitnehmern generell einen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug einräumt, gibt es in Deutschland nicht. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt ausschließlich den Mindesterholungsurlaub und trifft keine Aussage zu Sonderurlaub aus betrieblichen oder privaten Gründen.

Stattdessen relevant sind:

Häufige Fragen

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ankündigungsfrist. Üblich ist es jedoch, den Antrag so früh wie möglich beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung einzureichen, am besten zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch existiert nicht. Der Anspruch ergibt sich je nach Sachlage aus § 616 BGB, dem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Ohne entsprechende Regelung liegt Sonderurlaub im Ermessen des Arbeitgebers.
Das hängt von der jeweiligen Grundlage ab. Häufig ist ein Arbeitstag üblich, in einigen Tarifverträgen sind es bis zu drei Tage. Betrieblich oder dienstlich veranlasste Umzüge, etwa bei einer Versetzung, werden häufig großzügiger behandelt.
In der Regel dann, wenn ein anerkannter Anlass vorliegt, also ein echter Wohnortwechsel mit neuem Hauptwohnsitz stattfindet. Ein Umzug innerhalb desselben Hauses oder einer kurzen Strecke wird von manchen Arbeitgebern allerdings anders bewertet – ebenso wie Auslandsumzüge. Entscheidend ist häufig, ob der Umzug für den Arbeitnehmer unumgänglich und planbar war.
Reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung ein. Erläutern Sie darin Anlass, Datum und gegebenenfalls den Grund des Wohnungswechsels. Viele Unternehmen haben dafür eigene Formulare. Einen Mustertext finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.
Je nach Unternehmen und Regelung kann ein Nachweis nötig sein, zum Beispiel die Ummeldebescheinigung, ein neuer Mietvertrag oder eine Bestätigung des Umzugsunternehmens. Am besten im Vorfeld mit der Personalabteilung abklären.
Ein Umzug ins Ausland ist grundsätzlich kein anderer Fall als ein Umzug im Inland. Allerdings schließen manche Tarifverträge Auslandsumzüge explizit aus. Sprechen Sie in solchen Fällen direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder ggf. dem Betriebsrat.
In aller Regel gibt es keine feste Beschränkung, was die Häufigkeit von Sonderurlaub angeht, ein Todesfall, eine Geburt oder ein Umzug ist ja kein regelmäßig wiederkehrendes Ereignis. Ein mehrfacher Wohnungswechsel im selben Jahr sollte allerdings gut begründet werden, sonst kann der Arbeitgeber die Kulanz verweigern.
Auch Auszubildende können prinzipiell Sonderurlaub für einen Umzug beantragen. Der Ausbildungsbetrieb ist zwar nicht automatisch dazu verpflichtet, kann aber auf Basis des § 616 BGB oder einer Betriebsvereinbarung eine Freistellung gewähren. In der Praxis liegt es auch hier oft im Ermessen des Ausbildungsbetriebs. Empfehlenswert ist ein frühzeitiges Gespräch mit den Vorgesetzten.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Voraussetzungen variieren je nach Regelung. Häufig gefordert wird:

Schnell-Check:

So viele Tage Sonderurlaub gibt’s beim Umzug

Privat veranlasster Umzug

Bei einem privaten Umzug ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage liegt es im Ermessen des Arbeitgebers. Viele Unternehmen gewähren auf Kulanz 1 Arbeitstag frei. Besteht eine Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender Arbeitsvertrag, sind es häufig 1 bis 2 Tage.

Betrieblicher Umzug / Versetzung

Wenn der Arbeitgeber einen Umzug anordnet, beispielsweise im Rahmen einer Versetzung, trägt das Unternehmen die Verantwortung. In diesen Fällen sind 2 bis 5 Arbeitstage Sonderurlaub keine Seltenheit, da der Umzug dienstlich veranlasst ist und der Arbeitnehmer keine andere Wahl hat.

Tarifvertrag

Im Geltungsbereich einiger Tarifverträge ist Sonderurlaub beim Umzug explizit geregelt. Einige Beispiele:
TarifvertragSonderurlaubstage beim Umzug
TVöD (öffentlicher Dienst)1 Tag (privat) / mehr bei dienstl. Veranlassung
IG Metall Tarifvertrag1–2 Tage je nach Regelung
Ver.diJe nach Branchentarifvertrag

Tipps zur Planung des Umzugsurlaubs

Damit der Umzugstag so stressfrei wie möglich verläuft, ist es sinnvoll, frühzeitig zu planen:

Mustertext für die Beantragung von Sonderurlaub wegen Umzugs

Das folgende Schreiben können Sie als Vorlage für Ihren Antrag nutzen. Einfach anpassen, ausdrucken und beim Arbeitgeber einreichen.

Antrag auf Sonderurlaub anlässlich eines Wohnortwechsels

[Ort, Datum]
An: [Name Vorgesetzter / Personalabteilung]
Von: [Ihr Name, Abteilung]

Sehr geehrte/r [Name],
hiermit beantrage ich für den [Datum des Umzugstermins] einen Tag Sonderurlaub im Zusammenhang mit meinem bevorstehenden Wohnungswechsel. Ich werde meinen bisherigen Wohnort [alte Adresse] verlassen und meinen Hauptwohnsitz nach [neue Adresse] verlegen.

Da der Umzug auf einen regulären Arbeitstag fällt und ich aus diesem Anlass unverschuldet verhindert bin, bitte ich um Gewährung einer bezahlten Freistellung gemäß [§ 616 BGB / Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung].

Entsprechende Nachweise (z. B. Mietvertrag, Ummeldebescheinigung) reiche ich auf Anfrage gerne nach.

 

Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Name]

Sonderurlaub für den Umzug: Das gilt für Arbeits- und Tarifverträge

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln zu bezahlten Freistellungen aus besonderem Anlass. Gleiches gilt für Tarifverträge, die in Deutschland für Millionen von Angestellten gelten.

Ein Tarifvertrag hat Vorrang gegenüber individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag, es sei denn, der Vertrag sieht für den Arbeitnehmer günstigere Bedingungen vor.
Prüfen Sie daher in dieser Reihenfolge:

Wenn keine der oben genannten Grundlagen zutrifft, haben Sie keinen expliziten Anspruch auf Sonderurlaub. Es bleibt nur die Hoffnung auf die Kulanz des Arbeitgebers. Diese können und sollten Sie jedoch aktiv einfordern.

Sonderregelung für Beamte und öffentlichen Dienst

Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Angestellte im öffentlichen Dienst fallen in der Regel unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Achtung! Je nach Regelungen im entsprechenden Tarifvertrag oder der Dienstvereinbarung, kann dies unterschiedlich ausfallen. Dieser sieht für einen privaten Umzug häufig einen Arbeitstag Sonderurlaub vor. Bei einer dienstlich veranlassten Versetzung können deutlich mehr Tage gewährt werden, da der Arbeitgeber in diesem Fall für den Wohnortwechsel verantwortlich ist.

Regelungen für Beamte

Für Beamte gilt nicht das BGB, sondern das Beamtenrecht und damit die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Die Sonderurlaubsverordnung regelt ausdrücklich, unter welchen Umständen Beamte Anspruch auf Sonderurlaub haben. Ein privater Umzug ist dort nicht grundsätzlich aufgeführt, bei einer dienstlich bedingten Versetzung hingegen können Beamte in der Regel Sonderurlaub beanspruchen. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Dienstbehörde.

Frei am Umzugstag auch ohne Sonderurlaub

Wenn Ihnen kein Sonderurlaub gewährt wird, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, sich Ihren Umzugstag freizuschaufeln:

Schnell und stressfrei umziehen mit AXA

AXA unterstützt Sie mit professionellen Umzugsdienstleistungen, damit Ihr Umzugstag so reibungslos wie möglich verläuft. Wir demontieren und montieren Möbel, transportieren Ihre Kisten und Gerätschaften und packen auf Wunsch auch alles für Sie ein. Kurz: Wir erleichtern Ihnen den Wohnortwechsel vollumfänglich.

Verlassen Sie sich auf unsere Profis, damit an Ihrem Umzugstag alles glatt läuft und Sie Ihren Sonderurlaub optimal ausnutzen können: Während unser erfahrenes Umzugsunternehmen Ihre Möbel sicher transportiert, können Sie sich direkt um An- und Abmeldungen oder den Nachsendeauftrag kümmern. Einfacher geht’s nicht. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an, wir unterstützen Sie gerne mit Umzugsdienstleistungen von A bis Z!

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